Regionalentwicklung
- EU-Projekte
- Modellvorhaben der Raumordnung
- Regionale Entwicklungskonzepte
- Netzwerke, Kooperationen, Verträge
Hauptaufgabe und zentrales Gestaltungsinstrument der Landesraumordnung ist die Erstellung des hochstufigen Raumordnungsplanes mit textlichen und zeichnerischen Festlegungen, der in den Ländern verschieden bezeichnet wird: „Landesentwicklungsprogramm“ (Bayern, Rheinland-Pfalz), „Landesraumentwicklungsprogramm“ (Mecklenburg-Vorpommern), „Landesraumordnungsprogramm“ (Niedersachsen), „Landesraumordnungsplan“ (Schleswig-Holstein) und in der Mehrzahl der Fälle „Landesentwicklungsplan“ (übrige Bundesländer). Dem gehen aber Vorarbeiten und begleitende Aktivitäten voraus: Jede oberste Landesplanungsbehörde wirkt in der Ministerkonferenz für Raumordnung mit, in der sie sich mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung abstimmt. In den meisten Bundesländern besteht auch die Verpflichtung, einen Landesraumordnungsbericht zu erstellen, in dem der Erfolg von bisherigen Maßnahmen zur Landesentwicklung und die vorgesehene Weiterentwicklung beschrieben wird. Als Vorstufe zum Raumordnungsplan auf Landesebene wird nur noch von der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ein textliches Landesentwicklungsprogramm mit Vorgaben für den nachfolgenden Plan erstellt. In NRW ist das Landesentwicklungsprogramm am 31. Dezember 2011 ausgelaufen.
Die Aufstellung eines Raumordnungsplans macht vielfältige fachliche Abstimmungen und eine umfassende Beteiligung („Gegenstromprinzip“) erforderlich: Die oberste Landesplanungsbehörde als Planungsträgerin bezieht alle Landesministerien ein, hört ggf. den Beirat und führt dann das Beteiligungsverfahren durch. Kommunen, Regionale Planungsverbände, öffentliche Planungsträger und Träger öffentlicher Belange sind dabei zur Stellungnahme aufgefordert. Seit Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das wiederum hat die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und entsprechende Regelungen in den Landesplanungsgesetzen begünstigt. Zeitgleich oder nach Ende des Beteiligungsverfahrens wird der Plan dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet und schließlich von der Landesregierung beschlossen.